Allgemeine Geschäftsbedingungen "AGBs"
Grundsätzlich gehe ich aus von gegenseitigem VERTRAUEN zwischen den Gästen und mir als Tourenleiter.
Die administrativen Abläufe sollen möglichst schlank, effizient und kostengünstig erfolgen.
1. Anmeldung
Aus Gründen der Datensicherheit verzichte ich auf online-
· Vornamen, Namen, Geburtsdatum · Adresse, PLZ, Wohnort
· Telefon (Festnetz oder mobile) · evtl. e-
· Kontaktperson in Notfällen (Name und Tel.) · evtl. relevante gesundheitl. Besonderheiten und Ernährungsbedürfnisse
Ab Eingang der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
Die Kundenunterlagen (Detailprogramm mit Treffpunkt und Materialliste) werden in
der Regel bis zehn Tage vor Tourenbeginn zugestellt (e-
2. Preis/Leistungen
Die im Internetauftritt publizierten Preise enthalten Leistungen, die je nach Angebot und Tourenziel verschieden sind. Diese Leistungen sind jeweils auf den Kundenunterlagen zu den einzelnen Touren detailliert aufgeführt.
Bei Touren im Ausland bleiben Preisänderungen aufgrund von massiven Schwankungen der Wechselkurse und der Marktpreise der Bahnbillette vorbehalten. Bei sieben und mehr Gästen auf einer Tour ist eine Preisermässigung möglich.
3. Anmeldeschluss
Der publizierte Anmeldeschluss ermöglicht mir, frühzeitig über die Durchführung einer Tour zu entscheiden sowie Mehraufwand bei der Buchung von Unterkünften und Verkehrsmitteln zu vermeiden. Sofern noch Plätze verfügbar sind, berücksichtige ich gerne auch kurzfristigere Anmeldungen.
4. Durchführung
Die Touren finden grundsätzlich ab ZWEI teilnehmenden Gästen zum ausgeschriebenen Preis statt. Liegt nur eine Anmeldung vor, kann ich im betreffenden Zeitraum dennoch eine Tour durchführen nach Rücksprache mit dem Gast (mögliche Diskussionspunkte zwecks Kostenminderung: näher gelegenes Tourenziel mit geringeren Reisespesen, günstigere Unterkunft, Rekotour statt Wiederholung einer mir schon bekannten Tour, Supplement...).
5. Bezahlung
In der Regel händige ich den Gästen am Ende der Tour einen, mit der Touren-
(PostFinance Konto Nr. 61-
Bei Tagestouren bevorzuge ich Barzahlung.
6. Abmeldung
Wer nach erfolgter Anmeldung auf eine Teilnahme verzichtet, wird um sofortigen schriftlichen Bescheid gebeten.
Bei Abmeldung weniger als 25 Tage vor der Tour kann ich den verhinderten Gast zur Beteiligung an schon angefallenen Kosten verpflichten (Vorauszahlung an Unterkünfte (v.a. Frankreich), bereits ausgestellte Bahnbillette (z.B. nicht rückerstattbare Sparbillette)). Als Entschädigung für meinen administrativen Mehraufwand darf später die Anmeldung zu einer anderen Tour erfolgen...
Wer eine Tour ohne zwingenden Grund vorzeitig abbricht, hat höchstens Anspruch auf Rückerstattung der personenbezogen effektiv nicht aufgelaufenen Kosten. Die Organisation einer allfälligen vorzeitigen Rückreise sind seine Sache, die Kosten gehen voll zu seinen Lasten.
7. Programmänderungen/Absage von Touren
Auf meinen Touren ist Sicherheit oberstes Gebot. Ich behalte mir vor, das Programm den Verhältnissen und der Verfassung der schwächeren Teilnehmenden anzupassen.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Gast einverstanden, bei ungünstigen Wetter-
Muss eine Tour mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt vor Beginn abgesagt werden, wird ein allenfalls schon einbezahlter Betrag zu 100% rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
8. Versicherung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden sorgen selbst für einem ausreichenden Schutz durch Kranken-
Die eidgenössische Gesetzgebung (RiskG und RiskV) verpflichtet jeden Anbieter, in Prospekt, Internetauftritt, Kundenunterlagen, auf Rechnungen etc. folgende Bedingungen mitzuteilen oder auf diese zu verweisen:
9. Voraussetzungen zur Teilnahme/Anforderungen
Für sämtliche Angebote sind eine gute Gesundheit und eine einwandfreie Ausrüstung gemäss der vor der Abreise zugestellten Materialliste erforderlich. Mit der Anmeldung für eine Tour bestätigt die Kundin/der Kunde, die in der entsprechenden Ausschreibung vermittelten technischen und konditionellen Anforderungen zu erfüllen.
Der Anbieter ist verpflichtet, die Ausrüstung sowie die konditionellen und gesundheitlichen Voraussetzungen der Kundschaft zu überprüfen.
Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmende, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, vom Anlass auszuschliessen.
10. Versicherung des Veranstalters
Die Firma wanderschlau.ch ist gemäss Risikoaktivitätenverordnung (Art.21 RiskV) für
den Fall berechtigter Haftpflichtansprüche versichert. ('Die Mobiliar', Betriebshaftpflichtvers.
Police Nr.G-